Vorausschicken darf man hier:
Auch wenn Sie eine Baugenehmigung brauchen, heißt dies nicht, dass Sie Ihr Projekt nicht realisieren dürfen, es muss eben nur die benötigte Baugenehmigung eingeholt werden. Dies erscheint zuweilen bürokratisch – dennoch hat es natürlich schon seinen Sinn, dass nicht jeder im Garten bauen kann was und wie er möchte.
Die Kriterien, ob Sie nun eine Genehmigung einholen müssen oder nicht, sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt.
Kriterien für die Baugenehmigung und weitere hilfreiche Tipps:
Die Größe des Saunahauses
Selbstverständlich ist die Größe des geplanten Objektes ein wichtiger Punkt. Während in Bayern und Brandenburg Nebengebäude bis zu einem Volumen von 75 m³ umbauten Raum genehmigungsfrei sein können, liegt diese Grenze in Nordrhein-Westfalen nur bei 30 m³. Bei unter 10 m³ können Sie in der Regel davon ausgehen, dass das Aufstellen eines Nebengebäudes bzw. eines Saunahauses genehmigungsfrei ist, falls keine andere Regelung greift.
Liegt ein Bebauungsplan vor?
Wenn für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt, können hier abweichende Werte und/oder Baugrenzen bzw. Bebauungslinien festgelegt sein, die es zu berücksichtigen gilt. So kann hierin das Aufstellen von Nebengebäuden auch grundsätzlich untersagt sein.
Nutzungsart
Eine Heizung, eine Toilette oder eine Kochstelle machen ein Nebengebäude meist genehmigungspflichtig, da dies dann nicht mehr als Nebengebäude angesehen wird. Ein Saunaofen ist keine Heizung im Sinne einer Wohnbeheizung.
Grenzbebauung
Möchten Sie Ihre Gartensauna direkt auf die Grundstücksgrenze stellen, sollten Sie sich auf jeden Fall im zuständigen Bauamt vorinformieren, zumal dies auch Ihren Nachbarn direkt mit betrifft.
Das Wichtigste ist der Nachbar!
Informieren Sie Ihren Nachbarn von Ihrem Bauvorhaben, auch wenn Sie überzeugt sind keine Genehmigung zu benötigen. Wenn Ihr Nachbar keine Einwände hat, ist das schon die halbe Miete. Die Mitarbeiter der Bauämter werden kaum selbstständig aktiv, sobald jedoch eine Beschwerde eingeht, muss das Amt handeln.